Investieren Sie in Ihre Zukunft - mit Sicherheit ans Ziel Ihrer Träume

Träume verwirklichen, hohe Lebensqualität in gesundem Klima genießen, der Wunsch nach niveauvoller Freizeitgestaltung – all dies sind für immer mehr Europäer gute Gründe, in Alanya zu investieren.

Die Entscheidung vieler Europäer, eine Immobilie in der Türkei zu erwerben hat natürlich viele Gründe:

  • sinnvolle Investition
  • das ganze Jahr über Sonne, saubere Luft, das türkisblaue Meer, die schönen Strände, viele historische Sehenswürdigkeiten
  • geringe Lebenshaltungskosten
  • die gastfreundlichen Menschen
  • gute medizinische Versorgung

Dies sind natürlich nur einige von vielen Gründen. Kommen Sie hierher und lassen Sie sich von diesem herrlichen Land überzeugen!

Gesetzgebung über Immobilienerwerb von ausländischen Privatpersonen

Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei Immobilien erwerben.

Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben. Diese rechtliche Anordnung macht den Erwerb von Grundbesitz durch ausländische Privatpersonen in der Türkei erst möglich.

Einschränkungen, die zu beachten sind, auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf Gegenseitigkeit erfüllt sind:

NEU! § 35 im Grundbuchgesetz Nr.2644 vom 22.12.1934 wird in folgender Weise neu gefasst.

Das Wichtigste aus dem neuen Gesetz:

  • Das Gesetz wurde am 29.12.05 beschlossen und am 06.01.2006 vom Staatspräsident genehmigt
  • Das Gesetz tritt rückwirkend ab dem 26.07.05 in Kraft, um eine Rechtslücke zu vermeiden
  • Ausländer dürfen auch in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich genehmigten Bebauungsplan gibt
  • Grundsatz für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt türkische Staatsbürger müssen in dem Land des Ausländers, der kaufen will, auch Immobilien erwerben können)
  • Ausländische Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze Immobilieneigentum erwerben
  • Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen kein Immobilieneigentum erwerben
  • Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt, die Grenze auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen
  • In diesen Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und Minengebiete, Bewässerungsgebiete, Flora und Fauna-Gebiete, Energieproduktionsgebiete
  • Das gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz darf 5/1000stel nicht überschreiten
  • Ausländer dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten, die ebenfalls durch Beschluss des Ministerrats festgelegt werden, keine Immobilien erwerben

So sollte eine seriöse Kaufabwicklung aussehen

  1. Kaufvertrag: Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Auf diesen Vertrag zahlt man ein Anzahlung
  2. Vollmachterteilung: Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen
  3. Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt): Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern
  4. ACHTUNG! Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum offiziellen Eigentümer!

Eintragung ins Grundbuch (Tapu):

Für den Käufer sind für die Eintragung erforderlich:

  • 2 neue Passbilder des Käufers
  • 2 Ausweiskopien
  • Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Name des Vaters
  • Steuernummer

Für den Verkäufer sind für die Eintragung erforderlich:

  • 2 neue Passbilder des Käufers
  • 2 Ausweiskopien
  • Adresse
  • Steuernummer

Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden.

ACHTUNG!

Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind!

tapuamt